Eine Apotheke ist ein Ort, an dem Medikamente verkauft, überprüft und sogar hergestellt werden. Die Aufgabe der Apotheke besteht darin, die Arzneimittelversorgung der Öffentlichkeit sicherzustellen.
Apotheker sind aufgrund Ihrer Ausbildung, kompetente Ansprechpartner für wichtige Fragen, aus den Bereichen Gesundheit und Arzneimittelversorgung.
Die Fragen der Kunden, werden von den Apothekerinnen und Apothekern, mit großer Sorgfalt beantwortet. Die Beratung in der Apotheke, erfolgt unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes des Kunden und der einzunehmenden Medikamente. In der Apotheke wird Aufklärung großgeschrieben. Zu einer guten Beratung gehört: den Kunden über mögliche Nebenwirkungen, Über- und Unterdosierungen, Zeitpunkt und Dauer der Einnahme aufzuklären. Es sollte auch darüber informiert werden, welche freiverkäuflichen Arzneimittel empfehlenswert sind. Gute Beratung bedeutet aber auch, auf preisgünstige und ähnlich wirkende Arzneimittel hinzuweisen. Mit dem Ziel, die Gesundheit und die Lebensqualität auf Dauer zu normalisieren.
Zur besseren Bindung und Betreuung der Kunden, bieten einige Apotheken, so genannte Bonussysteme an. Andere ermöglichen preisgünstige oder kostenlose Untersuchungen (z.B. Blutdruck-, Blutzuckermessung, Hauttest). Einige Apotheken betreiben einen Versandhandel für Medikamente, der seit Anfang 2004 erlaubt ist. Hausapotheken bieten außerdem einen Service, der oft über das kundenbezogene Angebot hinausgeht.
Apotheken stellen ganz unterschiedliche Dienstleistungen zur Verfügung, die von Aufklärungsaktionen über so genannte Volkskrankheiten bis hin zur persönlichen Gesundheitsberatung reichen können.
Neben einer umfassenden Arzneimittel- und Gesundheitsberatung, bieten Apotheken auch die individuelle Herstellung von Salben und Rezepturen an. Rund 25 Millionen Rezepturen werden jedes Jahr speziell auf die persönlichen Bedürfnisse des jeweiligen Patienten abgestimmt und in der Apotheke hergestellt. Die Rezepturherstellung von innovativen Arzneimitteln ist gerade für schwerkranke Patienten, für den weiteren Behandlungsverlauf, wichtig.
Verschreibt Ihnen Ihr Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament, kann er zwischen einem bestimmten Mittel oder einem Wirkstoff wählen. Der Arzt wird sich dann für ein bestimmtes Medikament entscheiden, wenn der Patient im Rahmen einer andauernden Behandlungsphase, dieses besonders gut verträgt. Verordnet der Arzt aber einen Wirkstoff anstelle eines Arzneimittels, kann der Apotheker ein preiswertes Medikament aus der dazugehörigen Wirkstoffgruppe anbieten. Patienten erhalten auch damit ein qualitativ hochwertiges Medikament, für das sie dann weniger oder sogar nichts dazu zahlen müssen, da sich die Zuzahlung nach dem Arzneimittelpreis richtet.
Egal, wo Sie Zuzahlungen leisten, ob in der Apotheke, beim Arzt oder im Krankenhaus, lassen Sie sich eine Quittung ausstellen.
Folgende Daten, müssen auf jedem Beleg vermerkt sein:
Die persönliche Belastungsgrenze für Versicherte, darf 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Chronisch Kranke zahlen nicht mehr als 1 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Darüber hinaus gibt es Freibeträge für Ehegatten und familienversicherte Kinder. Der Ehepartner kann einen Freibetrag in Höhe von 4.410 Euro, für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von 3.648 Euro von den Bruttoeinnahmen abziehen. Für Alleinerziehende kann für das erste Kind der höhere Freibetrag von 4.347 Euro abgezogen werden.
Erreichen die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Diese wird dann überprüfen, ob Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können.
Folgende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, werden zur Erreichung der persönlichen Belastungsgrenze angerechnet:
In vielen Apotheken oder bei den Krankenkassen liegen Computerausdrücke oder Hefte aus, mittels derer Sie sich die geleisteten Zuzahlungen dokumentieren lassen können.
Nahezu jeder dritte Kunde, kauft sich auf dem Weg der Selbstmedikation, eine freiverkäufliches Arzneimittel. Deshalb wird eine gute Beratung durch den Apotheker oder die Apothekerin immer wichtiger. Da auch freiverkäufliche Medikamente Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln haben können. Infolgedessen muss der Apotheker, sich die Beschwerden und weitere Erkrankungen des Kunden erklären lassen. Bei der Selbstmedikation tritt der Apotheker als alleiniger Arzneimittelfachmann auf. Das heißt, er diagnostiziert und behandelt nicht. Vielmehr berät er den Kunden, bei der Auswahl freiverkäuflicher Medikamente und stimmt diese mit bereits vorhandenen ärztlichen Verordnungen ab.
Um Fehler bei der Einnahme eines Arzneimittels zu vermeiden, sollten Sie sich von Ihrem Arzt oder Apotheker ausführlich beraten lassen. Industriell hergestellte Arzneimittel dürfen außerdem nur mit einem Beipackzettel, an den Kunden verkauft werden.
Obwohl der Beipackzettel die zweitwichtigste Informationsquelle nach dem Arzt bzw. Apotheker ist, werden die Verbraucher zunehmend von der Packungsbeilage verunsichert. Oft sind die Texte zu lang, unverständlich und zu klein geschrieben. Um Ihnen Sicherheit im Verstehen der Packungsbeilage zu geben, sind nachfolgend die wichtigsten Angaben erläutert.
Jeder Apotheker hat die Möglichkeit die Preise für freiverkäufliche Arzneimittel selbst festzulegen. Beliebte Wirkstoffe, wie zum Beispiel Acetylsalicylsäure oder Paracetamol bei Schmerz- und Fiebermitteln, werden darüber hinaus von verschiedenen Herstellern angeboten. Fragen Sie deshalb nach einem preiswerten Mittel oder vergleichen Sie die Arzneimittelpreise in den verschiedenen Apotheken.
Seit dem 01.01.2004 können apothekenpflichtige Medikamente auch in Deutschland über das Internet versendet werden.
Für deutsche Versandapotheken oder Internetapotheken gelten die gleichen hohen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie man es aus einer öffentlichen Apotheke kennt. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sie die Anforderungen für den Versand erfüllen müssen. Dafür ist es erforderlich, eine Versandhandelserlaubnis zu besitzen, die bei der zuständigen Apothekerkammer einzureichen ist. Bei erfolgreicher Erlaubniserteilung, werden diese Apotheken in regelmäßigen Abständen durch die Behörde kontrolliert, ob sie die gestellten Anforderungen an einen Versandhandel auch weiterhin erfüllen können. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Arzneimittel mit rätselhafter Herkunft die Bürger in Deutschland gefährden.
Trotz der einheitlichen Gesetzesvorgaben gibt es ganz unterschiedliche Angebote im Internet, was wiederum Auswirkungen auf Preise, Zuzahlung, Lieferbedingungen und die Abrechnung mit den Kassen haben kann. Ein Vergleich lohnt sich für jeden, der bei einer Versandapotheke Medikamente bestellen und gleichzeitig sparen möchte.
Die Arzneimittelsicherheit in Deutschland wird durch das Arzneimittelsicherheitsrecht (Haftungsrecht, Recht des Apothekenwesens, Heilmittelwerbegesetz) und das Arzneimittelgesetz garantiert. Folgende Instrumente der Arzneimittelsicherheit werden z.B. in diesem Gesetzt geregelt: Überprüfung der Arzneimittelherstellung, Zulassungsvoraussetzungen, Gefährdungshaftung für Arzneimittelschäden, Maßnahmen der Qualitätskontrolle und die Kontrolle von Arzneimittelrisiken durch einen Stufenplan. Während die Bundesländer für die Betriebs- und Produktüberwachung zuständig sind, wird die Zulassung von Arzneimitteln vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilt.
Ebenso dient der Beipackzettel durch die Informationen über mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit.
Apothekenpflichtige Arzneimittel können bei einer Versandapotheke z.B. per Post, Telefonanruf oder direkt im Internet bestellt werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Sie der Internetapotheke die Originalverschreibung zusenden, bevor es ausgeliefert werden kann. Die Medikamente kommen dann per Post zu Ihnen nach Hause. Für folgende Personengruppen, kann der Versandhandel ein sinnvoller Service sein:
Fast jeder dritte Deutsche sucht bei gesundheitlichen Problemen medizinischen Rat bei einer Versandapotheke oder in einem Gesundheitsportal. Obwohl es immer mehr dieser Portale gibt, ersetzen sie aber nicht einen Arztbesuch.
Neben der gesundheitlichen Aufklärung wird das Internet von den Deutschen vermehrt zur Bestellung von Arzneimitteln, Pflegeprodukten und Homöopathie genutzt. Von den bundesweiten 21.000 öffentlichen Apotheken haben mittlerweile über 1.500 eine Zulassung zur Versandapotheke. Diese gewähren bei rezeptfreien Medikamenten oft einen Rabatt von bis zu 30 Prozent. Neben dem üblichen Preisrabatt, können Kunden auch Boni in Form von Gutschriften auf alle rezeptfreien Produkte erhalten.
Allerdings müssen beim nicht Erreichen eines Mindestumsatzes, Versandkosten bezahlt werden. Hohe Versandkosten machen aber den Sparvorteil der Internetbestellung von Medikamenten in der Versandapotheke zunichte. Dagegen entfallen bei einer größeren Bestellmenge die Versandkosten aller Anbieter. Darüber hinaus kann die Lieferzeit mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Achten Sie deshalb bei der Bestellung von Medikamenten neben dem Arzneimittelpreis auch auf die Regelung zu den Versandkosten.
Einen guten Überblick über Leistungen und Preise von Versandapotheken ermöglicht ein Preisvergleich für Medikamente. Nach der Auswahl eines Produkts, werden alle Apotheken, welche dieses Medikament anbieten, tabellarisch mit Preis und Lieferbedingungen dargestellt. Ein solcher Preisvergleich ist für den Verbraucher kostenlos und einfach durchzuführen.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Sie der Versandapotheke zunächst Ihr Originalrezept zukommen lassen. Dafür können Sie kostenlose Freiumschläge ordern. Nach Eingang des Rezeptes bzw. Ihrer Bestellung bei der Versandapotheke, sollte die Auslieferung nach zwei Arbeitstagen erfolgen.
Bei einer Lieferverzögerung muss der Kunde umgehend benachrichtigt werden, dass das bestellte Medikament erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeliefert werden kann. Ist eine Lieferung dagegen unmöglich, muss die Versandapotheke Ihr Rezept unmittelbar zurücksenden.
Die Bezahlung kann dann abhängig von den Lieferbedingungen entweder per Lastschrift, Rechnung, Nachnahme, Kreditkarte oder Vorkasse erfolgen. Darüber hinaus sind die Apotheker verpflichtet, Ihre Bestellung auf mögliche Wechselwirkungen zu überprüfen, bevor eine Auslieferung erfolgen darf.
Deutsche Versandapotheken rechnen Rezepte grundsätzlich direkt mit der Kasse ab. Als Patient zahlen Sie nur den Zuzahlungsbeitrag und eventuell Versandkosten. Rechnet die Versandapotheke aber nicht unmittelbar mit der Krankenkasse ab, müssen die Versicherten die Erstattung selbst bei ihrer Kasse beantragen. Das heißt, Sie gehen erst einmal finanziell in Vorleistung.
Darüber hinaus ist die Rabattierung der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro je Präparat bei deutschen Versandapotheken nicht erlaubt. Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel sind in Deutschland ebenfalls gesetzlich festgelegt und daher in der vorgegebenen Höhe zu bezahlen.
Auch wenn mehrere Tage bis zur Auslieferung eines Medikaments vergehen können, ist der Versand für gehbehinderte und chronisch kranke Menschen von Vorteil. Da sie langfristig planen können und die Medikamente bis an die Wohnungstür geliefert werden.
Auch im Versandhandel gelten bezüglich des Verbraucherschutzes und der Arzneimittelsicherheit die gleichen hohen Maßstäbe wie für Vor-Ort-Apotheken. Daher können Sie den per Post zugestellten Arzneimitteln aus deutschen Versandapotheken genauso vertrauen wie denen, die sie in der Apotheke überreicht bekommen.
Der Arzneimittelversand an Endverbraucher in Deutschland ist auch den Internetapotheken erlaubt, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben. Die im Ausland ansässigen Versandhändler, dürfen aber nur solche Medikamente versenden, die auch für den deutschen Markt zugelassen sind. Das bedeutet, dass diese Arzneimittel denen einer deutschen Apotheke entsprechen müssen. Die Packungsbeilage und die Kennzeichnung sind dann in deutscher Sprache abgefasst. Darüber hinaus muss eine pharmazeutische Beratung in deutscher Sprache gewährleistet sein.
Infolgedessen sollten keine Arzneimittel aus Staaten bestellt werden, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Bei der Bestellung von Medikamenten über das Internet, wird es immer schwieriger seriöse von unseriösen Versandhändlern zu unterscheiden. Sie riskieren grundsätzlich nur dann keine gesundheitlichen Schäden, wenn Sie Ihre Arzneimittel von einer Versandapotheke beziehen, die ihren Geschäftsitz in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union hat. Rezeptfreie und verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen darüber hinaus nur von einer Apotheke versendet werden. Diese Apotheken müssen strenge Sicherheitskriterien erfüllen, um eine Zulassung für den Versandhandel zu erhalten. Dadurch wird Ihre persönliche Sicherheit erhöht.
Zum Schutz Ihrer Sicherheit beim Bezug von Arzneimitteln über eine Versandapotheke, ist es von Vorteil, die Internetseite des Anbieters zu überprüfen und zu bewerten. Folgende Anhaltspunkte können Ihnen dabei behilflich sein:
1. Überprüfen Sie, ob die Internetseite ein Impressum hat. Daraus erkennen sie, wer für die Bestellabwicklung und den Inhalt verantwortlich ist. Grundsätzlich müssen der Name und die vollständige Anschrift angegeben sein. An der Berufsbezeichnung erkennen Sie die Qualifikation, des verantwortlichen Versandhändlers.
2. Überprüfen Sie, ob die Informationen zu einem Arzneimittel oder Gesundheitsthema auch auf Vor- und Nachteile hinweisen. Achten Sie also auf ausgewogene Informationen. Sind Quellen oder Verknüpfungen angegeben, überprüfen Sie diese, auf Seriosität und Zuverlässigkeit. Zu jeder Information muss auch das Datum der neusten Aktualisierung vorhanden sein.
3. Überprüfen Sie, an wen sich die Informationen (z.B. allgemeine Öffentlichkeit) richten. Fragen Sie sich, ob die Informationen Ihren Bedürfnissen entsprechen.
4. Überprüfen Sie, ob die Internetseite ein Verhaltenskodex oder eine Qualitätspolitik besitzt. Versandapotheken und Anbieter von Gesundheitsthemen verpflichten sich freiwillig zum Einhalten der Qualitätspolitik.
Da es selbst für erfahrene Internetnutzer nicht immer leicht ist, eine seriöse Internetseite zu erkennen, sollten Sie auch Ihre Krankenkasse nach Internet- oder Versandapotheken fragen. Hat Ihre Krankenkasse einen Kooperationsvertrag mit einer Versandapotheke geschlossen, kann sie Sie auch über die Erstattung von über den Versand bezogenen Arzneimitteln aufklären.
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