Unionspolitiker gegen Pflegestützpunkte

Die Pflegereform, welche zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Einrichtung von Pflegestützpunkten vor. Gesundheitspolitiker der Union, stellen die geplanten Pflegestützpunkte aber in Frage.

Sie schlagen vor, die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgesehenen Pflegestützpunkte, durch Schecks zur Pflegeberatung zu ersetzen.

Das ist der Inhalt eines Entwurfs der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach Expertenschätzungen sollen die Kosten für die Pflegestützpunkte bei nahezu 800 Millionen Euro liegen. Dagegen würden die Beratungsschecks lediglich mit 260 Millionen Euro pro Jahr zu Buche schlagen.

Die Unionspolitiker hatten den Sinn von Pflegestützpunkten bezweifelt. Im gesamten Bundesgebiet gäbe es vier mit den geplanten Stützpunkten vergleichbare Beratungseinrichtungen. Im letzten Jahr wurde pro Tag weniger als eine Beratung abgerufen. Kritisiert wurde auch, dass Pflegebedürftige und deren Familienmitglieder zum Pflegestützpunkt zu gehen hätten, bevor sie Hilfe erhielten. Bisher ist es die Praxis, dass Beratungs- sowie Pflegeeinrichtungen die Beratung beim Pflegebedürftigen zu Hause leisten.

Der vorgeschlagene Beratungscheck der Union soll einen Anspruch auf bis zu vier Beratungsstunden beinhalten und bei den zugelassenen Einrichtungen abgerufen werden können.

EU erhebt Anspruch auf stärkeren Einfluss in der Gesundheitspolitik

Gesundheitskommissar Markos Kyprianou verlangt von der der Europäischen Union (EU) einen stärkeren Einfluss in der Gesundheitspolitik, insbesondere bei der Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme.

Er hat schon einen Richtlinienvorschlag ausgearbeitet, der Ende November dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat vorlegt werden soll.

Für die Ausweitung der Kompetenz sollen auch hier die so genannten Binnenmarktgebote des EG-Vertrags, als Hebel dienen. Diese sehen den ungehinderten Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital innerhalb der EU vor, so das „Deutsche Ärzteblatt„. Obwohl Auslandsbehandlungen innerhalb der EU weniger als 1 % der staatlichen Gesundheitsleistungen ausmachen, sieht Kyprianou trotzdem die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung.

Bisher wurde aber noch nicht klar geregelt, wie weit die Kompetenzen der Mitgliedstaaten bei der Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme hinsichtlich der grenzüberschreitenden Versorgung reichten. Darüber hinaus spricht der Richtlinienentwurf den Mitgliedstaaten die Fähigkeit ab, in Zukunft eine flächendeckend gute medizinische Versorgung zu garantieren. In dem Kyprianou- Papier ist vorgesehen, dass die EU-Staaten dann alle Daten über erbrachte Gesundheitsdienstleistungen, deren Anbieter und Behandlungskosten und auch die Qualität aller Versorgungen sammeln. Die gesammelten Daten müssen dann regelmäßig an Brüssel gemeldet werden.

Scheidung: Krankenversicherung?

Zum Apothekenalltag gehören auch kürzlich geschiedene Ehepartner, die während der Ehe familienversichert waren und nach der Scheidung nicht wissen, was nun mit der Krankenversicherung passiert.

Dabei ist die Rechtslage seit April 2007 eindeutig.

Ab diesem Zeitpunkt unterliegen geschiedene Ehepartner einer eigenen Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die vorher mitversicherten Ehepartner nach der Scheidung aufnehmen müssen.

Deshalb ist es wichtig sich bei seiner Kasse zu melden, sobald das schriftliche Scheidungsurteil vorliegt.

Dies sollte möglichst schnell erfolgen, da die fälligen Beiträge nicht ab dem Anmelde- sondern dem Scheidungstermin erhoben werden. Versäumte Beiträge müssen dann nach der Anmeldung rückwirkend nachgezahlt werden.

Der „Tag des guten Sehens“ ist eine Mogelpackung

Mit dem „Tag des guten Sehens“ wird, nach Meinung des Berufsverbandes der Augenärzte, als Werbung für Brillen mit irreführenden medizinischen Argumenten gemacht.

Das „Kuratorium gutes Sehen“ beginnt im Auftrag des Zentralverbands der Augenoptiker (ZVA) eine Werbekampagne in 2.300 deutschen Schulen.

Mit dem so genannten „Aktionspaket“ Bastelbögen, Wimmelbildern und Informationsbroschüren, wird verdeutlicht, dass schlechte Schulnoten mit schlechtem Sehen im direkten Zusammenhang stehen.

Bei den Eltern werden mit dubiosen augenmedizinischen Argumenten, Ängste geschürt und sofort eine Brille als Lösung empfohlen.

Unlust beim Malen, Schreiben oder Feinarbeiten werden zum Beispiel als Anzeichen für ein Sehproblem gewertet, kritisiert die Berufsvertretung der Augenmediziner.

Weitere „kostenlose Schulsehtests“ durch Optiker, wie sie bereits seit einiger Zeit, oft in Zusammenarbeit mit Krankenkassen angeboten werden, sind in der Vorbereitung. Sie sind Hintergrund der aufwändigen Kampagne des ZVA und ihrer PR-Organisation „Kuratorium gutes Sehen“ .

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass Fehlsichtigkeiten, vor allem Weitsichtigkeit, vom Optiker erkannt werden, ist gering, weil der für diesen mobilen Sehtest verwendete Refraktometer ungeeignet ist, alle Fehlsichtigkeiten im Kindesalter festzustellen.

Außerdem gaukelt der Test den Eltern vor, eine vorsorgliche Untersuchung durch den Augenarzt ist nicht mehr nötig.

„Refraktionsfehler sind aber immer zunächst als Symptom zu betrachten. Bevor sie durch Sehhilfen ausgeglichen werden können, muss eine Augenkrankheit ausgeschlossen werden“, meint Uwe Kraffel vom Vorstand des Berufsverbands der Augenärzte.

Die am meisten verbreitete Fehlsichtigkeit bei unseren Schulkindern ist die Kurzsichtigkeit. Die vom Augenarzt durchgeführte Sehschärfenbestimmung ist unumgänglich um Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, eine extrem hohe Kurzsichtigkeit zu bekommen.

Außerdem könnte es manchmal notwendig sein, eine Augenuntersuchung unter Zykloplegie vorzunehmen, also die Aktivität der Ziliarmuskeln vorübergehend auszuschalten, um objektive Refraktionswerte zu bekommen, so Kraffel. Den Optikern ist die Untersuchung verboten.